Übernahme eines Unternehmens
Rechtsanforderungen
Zusätzlich zur Gründung eines eigenen Unternehmens kann der ausländische Unternehmer ebenfalls einen Anteil an einer bereits bestehenden Gesellschaft erwerben. Diese Vorgänge werden vor allem mit dem Bürgergesetzbuch und mit dem Gesetz über die Transformation der Handelsgesellschaften und Genossenschaften geregelt.
- Bürgergesetzbuch
- Gesetz über die Transformation der Handelsgesellschaften und Genossenschaften
- Gesetz über das Übernahmeangebot
An einer tschechischen juristischen Person kann sich vermögenstechnisch auch eine ausländische Person beteiligen. Ausländische Personen haben dieselben Rechte und Pflichten, wie tschechische Personen.
Arten der Übernahme
Inhaber der Unternehmen, die einen Teil einer anderen Gesellschaft besitzen wollen, haben mehrere Möglichkeiten:
- Erwerb eines Geschäftsanteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung,
- Erwerb von Aktien bzw. sonstigen Beteiligungswertpapieren einer Aktiengesellschaft,
- Übernahme eines Unternehmensteils ohne den Erwerb einer dementsprechenden Beteiligung, mittels eines Vertrags über die Unternehmensübertragung.
Einige weitere komplizierte Prozesse bestehen für die Unternehmenstransformation, z. B. Fusion.
Übertragung des Geschäftsanteils an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Es handelt sich um die häufigste Form des Erwerbs einer Beteiligung an einer Gesellschaft. Der bestehende Gesellschafter überträgt seinen Geschäftsanteil auf einen anderen Gesellschafter und/bzw. eine Person außerhalb der Gesellschaft mittels eines Vertrags über die Geschäftsanteilübertragung.
Erwerb der Beteiligung an einer Aktiengesellschaft
Grundlage dafür ist der Vertrag über Aktienübertragung bzw. sonstige Beteiligungswertpapiere. Zum Unterschied vom Geschäftsanteil, bei dem der Gesellschafter stets im Handelsregister eingetragen ist, kann die Gesellschaft anonym bleiben.
Umwandlung der Gesellschaft
Gesellschaftsumwandlungen sind sowohl aus rechtlicher Sicht, als auch organisationstechnisch komplizierte Vorgänge. Aus diesem Grund sind erfahrene Spezialisten hinzuzuziehen. Rechtliche Aspekte der Unternehmensumwandlungen sind im Gesetz Nr. 125/2008 über die Umwandlung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften festgelegt.
- Gesetz über die Umwandlung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften
- Charakteristik und Arten der Fusionen
Änderungen der Gesellschaftsstruktur bedürfen oft einer Änderung der Gründungsurkunde der Gesellschaft. Diese Änderungen können lediglich durch einen Notar vorgenommen werden.
Vertrag über die Unternehmensveräußerung
Ein Unternehmen schließt auch Sachen, Rechte und weitere Vermögenswerte ein, die dem Unternehmer gehören und die für die Betreibung des Unternehmens verwendet werden.
Der Vertrag über die Unternehmensveräußerung bedeutet nicht automatisch die Beteiligung an einer derartigen Gesellschaft. Es handelt sich um eine Änderung des Eigentumsrechts zum Vermögen, das dem Unternehmer gehört ggf. um eine Änderung des Eigentumsrechts zu einem Teil des Unternehmens, falls es sich um die Veräußerung eines Unternehmensteils handelt. Der neue Inhaber erwirbt somit das der Unternehmenstätigkeit dienende Vermögen.
Schritte bei der Übernahme
Beim Erwerb der Beteiligung an einer anderen Gesellschaft handelt es sich in der Regel um einen äußerst komplexen Prozess, der im Interesse der Sicherheit beider Parteien einer soliden vertraglichen Grundlage bedarf. Die Parteien der Transaktion verwenden in der Regel ihre Rechtsvertreter. Anwaltsfirmen führen häufig auf Antrag der Teilnehmer ausführliche Audits durch. Deren Ziel ist, beliebige etwaige rechtliche bzw. wirtschaftliche Risiken in Verbindung mit der Übernahme zu ermitteln.
Unternehmer, die sich in den Ruhestand zurückziehen, müssen die Übertragung ihres Unternehmens vorab planen.
Bestimmte, bei der Übernahme eines Unternehmens zu erfüllende Anforderungen, entsprechen den Anforderungen bei der Gründung eines Unternehmens.
Verwaltungsverfahren
Registrierung
Sämtliche, mit der Struktur der Gesellschaft zusammenhängenden und beim Erwerb des Anteils an der Gesellschaft vorkommenden Änderungen, sind ebenfalls ins Handelsregister einzutragen.
Der Antrag auf die Eintragung dieser Änderungen ist dem Registergericht schnellstmöglich, nachdem diese Änderung eingetreten ist, zuzustellen. Nähere Informationen finden Sie hier:
Quellen
Die folgenden Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen und Webportale bieten weitere Informationen und brauchbare Dienstleistungen an.
- Tschechische Anwaltskammer
- BusinessInfo.cz - offizielles Portal für Unternehmertum und Export
- Portal der öffentlichen Verwaltung der Tschechischen Republik
- Ministerium für Industrie und Handel der Tschechischen Republik - Sektion Unternehmensförderung
Programme
Programm der Investitionsanreize für startende Unternehmensvorhaben, überwiegend für ausländische Gesellschaften bestimmt:
Individuelle Hilfe und Ratschläge
Enterprise Europe Network ist ein umfangreiches Netz (mit 600 Gastgeberorganisationen und 4.000 voll beschäftigen Mitarbeitern), das für Firmen Informations- und Beratungsdienste mittels seiner lokalen Partnerzweigstellen erbringt.